Schwerpunkte unserer Beratung sind:
Verkehrsrecht ▼
Verkehrsrecht ▲
Fahrerlaubnisrecht und Abwicklung von Verkehrsunfällen sowie Vertretung in Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen
Unfallschadenregulierung
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner bei Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall. Wir prüfen für Sie, ob Sie Ihre Ansprüche von der Gegenseite, sei es von dem Schädiger direkt oder von dessen Versicherung ersetzt bekommen.
Wir nehmen mit Ihnen sei es im Rahmen eines persönlichen Gesprächs oder gerne auch telefonisch den Sachverhalt auf, ermitteln den zuständigen Versicherer, setzen uns wenn nötig mit der unfallaufnehmenden Polizeidienststelle in Verbindung, sollten Sie nicht über sämtliche erforderlichen Informationen zum Unfallverursacher verfügen, nehmen im Bedarfsfalle Akteneinsicht und führen für Sie sämtliche notwendige Korrespondenz zur Abwicklung des Schadens. Falls erforderlich übernehmen wir für Sie auch die Verteidigung in einem Ordnungswidrigkeiten-/Bußgeldverfahren, sollte man Ihnen ein Mitverschulden an dem Unfall anlasten wollen. Sollten Sie ein zu Unrecht verhängtes Bußgeld akzeptieren, wird die Gegenseite dies in der Regel als Schuldeingeständnis werten und die Regulierung entsprechend ablehnen.
Im Falle eines Mitverschuldens und sollten Sie über eine Vollkaskoversicherung verfügen, können wir Ihnen raten, wie Sie den Schaden bestmöglich abrechnen, z.B. nach dem sogenannten Quotenvorrecht, durch Inanspruchnahme des eigenen sowie des gegnerischen Versicherers.
Wir sorgen dafür, dass Ihnen sämtliche Ihnen zustehenden Schadenspositionen, wie z.B. Ersatz der Reparaturkosten oder im Totalschadensfall des sogenannten Wiederbeschaffungsaufwands, der Sachverständigenkosten, der Mietwagenkosten bei Erforderlichkeit eines Ersatzfahrzeuges für die Zeit bis zur Reparatur bzw. des Nutzungsausfalls, eventuell anfallender Abschleppkosten und Standgebühren, der Kostenpauschale etc. auch im Rahmen dessen, was Ihnen nach aktueller Rechtslage zusteht, ersetzt werden. Gerade in den letzten Jahren hat sich insoweit vieles entwickelt und geändert, so dass Sie selbst im Falle eines fremdverschuldeten Unfalls auf die fachkundige Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts setzen sollten. Der Versicherer wird in der Regel Sie nicht auf sämtliche Ihnen zustehenden Positionen hinweisen, geschweige denn darum bemüht sein, Sie völlig schadlos zu stellen. Abgesehen davon ist der Schädiger bzw. dessen Versicherer verpflichtet, auch die Kosten des von Ihnen beauftragten Rechtsanwalts zu übernehmen, ohne dass hiervon Ihre eigentlichen Ansprüche berührt werden.
Auch bei Personenschäden sind wir Ihr kompetenter Begleiter. Wir sorgen dafür, dass Ihnen nicht nur das Schmerzensgeld, sondern sämtliche weitere Schadenspositionen wie Zuzahlungen zu Heilbehandlungskosten, wie Rezeptgebühr, Krankentagespauschale, bei Rettungseinsätzen, Zuzahlung bei Abtransport mit dem Rettungswagen, benötigte Hilfsmittel, der Haushaltsführungsschaden, sollten Sie die Hausarbeit für sich und Ihre mit im Haushalt lebenden Angehörigen nicht verrichten können, Verdienstschaden bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit etc. erstattet werden.
Ferner kämpfen wir für Sie sollten Haftungseinwände erhoben werden, notfalls im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens, sollte außergerichtlich eine Durchsetzung der Ansprüche nicht möglich sein, weil sich z.B. der Versicherer weigert oder der Unfallverursacher nicht mitwirkt.
Vertragsrecht ▼
Vertragsrecht ▲
Die grundrechtlich geschützte Privatautonomie äußert sich im Zivilrecht in der Vertragsfreiheit. Zwei Parteien können also grundsätzliche jede Regelung miteinander vereinbaren, zu der beide Seiten freiwillig „ja“ sagen. Grenzen sind zwingende rechtliche Vorgaben, von denen nicht abgewichen werden kann, zum Beispiel darf ein Vertrag nicht gegen die „guten Sitten“ verstoßen oder Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen für den Vertragspartner nicht „überraschend“ sein oder den Vertragspartner „unangemessen benachteiligen“. Diese Grenzen sind aber die Ausnahme, Grundsatz ist die Vertragsfreiheit.
Treffen die Vertragsparteien zu bestimmten Details keine Regelung, füllen gesetzliche Regelungen den Vertrag aus. Beauftragt etwa ein Kunde seinen Handwerker mit bestimmten Arbeiten, vereinbart aber keinen bestimmten Werklohn, ist laut Gesetz der übliche Werklohn geschuldet. Es liegt also im Interesse der Vertragsparteien, die eigenen Regelungswünsche zu vereinbaren, um nicht der gesetzlichen Musterregelung zu unterliegen.
Hierbei ist es wichtig, für sich möglichst günstige Regelungen zu vereinbaren bis zur Grenze der zwingenden rechtlichen Vorgaben, die aber nicht überschritten werden darf, da sonst die Regelung unwirksam sein kann und wieder die gesetzliche Musterregelung gilt.
Dies gilt insbesondere bei der Gestaltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen, da hier besonders enge zwingende Vorgaben bestehen und dadurch die Gefahr der Unwirksamkeit einer Vereinbarung besonders hoch ist.
Wir unterstützen Sie grundsätzlich bei der Gestaltung aller privatrechtlicher Vereinbarungen, insbesondere auch Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ihr Unternehmen. Sprechen Sie uns einfach mit Ihren Gestaltungswünschen an! Auch überprüfen und überarbeiten wir gerne Ihre Internetseite, für die zahlreiche Pflichtinformationen wie Impressum und Datenschutzerklärung gesetzlich vorgeschrieben sind.
Mietrecht- und Pachtrecht ▼
Mietrecht- und Pachtrecht ▲
Vertretung wegen Kündigung und Räumung von Wohnraum und Gewerbeflächen, Mieterhöhungen
Mietrecht:
Das Mietrecht bietet vielfältige Problemfelder, welche sowohl als Vermieter als auch als Mieter schnell eine Herausforderung darstellen können, und einer schnellen Lösung bedürfen.
Wir stehen Ihnen in den Bereichen des Wohnraummietrechts, des Gewerbemietrechts sowie des Pachtrechts mit Kompetenz und langjähriger Erfahrung zur Seite.
Situationen wie die Kündigung des Mietverhältnisses,insbesondere die Eigenbedarfskündigung, Mieterhöhungen oder die Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen können schnell zu Herausforderungen werden.
Wir unterstützen und beraten Sie hierbei insbesondere bei der Abwehr oder Durchsetzung von Kündigungen von Mietverhältnissen, der Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen sowie der Überprüfung von Mieterhöhungen.
Ferner unterstützen wir Sie bei Mietminderungen im Falle eines Mangels der Mietsache.
Unser Ziel ist es hierbei, eine auf den Mandanten zugeschnittene und seinen Bedürfnissen gerecht werdende Lösung zu finden, welche schnell und effektiv den gewünschten Erfolg bringt.
Gerne unterstützen wir Sie sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren in folgenden Bereichen:
- Beratung und Gestaltung von Mietverträgen sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich
- Der Durchsetzung als auch der Abwehr von Kündigungen von Mietverhältnissen
- Geltendmachung von Mietrückständen
- Der Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen
- Der Durchsetzung und der Abwehr von Mängelbeseitigungsansprüchen, sowie der damit verbundenen Probleme der Mietminderung und Kautionsauszahlung
Arbeitsrecht ▼
Arbeitsrecht ▲
Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, u.A. Vertragsgestaltungen, Beendigung von Arbeitsverhältnissen und Kündigungsschutz.
Im Arbeitsrecht verfügen wir über jahrzehntelange Erfahrung und konnten schon hunderte Fälle zu einem erfolgreichen Abschluss führen. Wir vertreten dabei sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, was es uns immer ermöglicht, die Sichtweise des Gegners genau nachzuvollziehen und seine nächsten Schritte in unsere Strategie einzukalkulieren. Nur wer seinen Gegner genau versteht kann nach unserem Dafürhalten das bestmögliche Ergebnis erzielen. Wir nehmen uns Zeit für Sie und beraten Sie zunächst ausführlich, um dann gemeinsam zu entscheiden, ob und welche weitere außergerichtliche und/oder arbeitsgerichtliche Vertretung zweckmäßig ist.
Das in der Praxis wichtigste Thema ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Aus Arbeitgebersicht geht es hier insbesondere darum, schon VOR Ausspruch der Kündigung zu prüfen, wie gut die eigene Rechtsposition im Falle einer Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers ist, um in diesem Fall dann keine oder eine möglichst niedrige Abfindung an den Arbeitnehmer bezahlen zu müssen. Aus Arbeitnehmersicht geht es hier insbesondere darum, nach Erhalt einer Kündigung die Kündigungsschutzklage einzureichen, was nur innerhalb von drei Wochen ab Zugang zulässig ist, und vor dem Arbeitsgericht eine Unwirksamerklärung der Kündigung oder eine möglichst hohe Abfindung zu erreichen. Inhaltlich geht es hier um den allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz sowie besonderen Kündigungsschutz für Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder, Arbeitnehmer in Elternzeit usw.
Ein weiteres wichtiges Thema in der Praxis ist die Geltendmachung oder Abwehr von Vergütungsforderungen, wenn zwischen den Arbeitsvertragsparteien zum Streit wegen der Vergütungshöhe kommt, etwa wegen des Mindestlohns, Zulagen, Krankheit oder Abgeltung nicht genommenen Urlaubs.
Das Arbeitsrecht ist sehr vielgestaltig und dadurch geprägt, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber (jedenfalls ein Vertreter des Arbeitgebers) sich praktisch täglich persönlich begegnen. Es kommt zu Versetzungen, Abmahnungen, Krankheit, Schwangerschaft und vielem mehr und damit verbunden jeweils die Frage, welcher Einfluss auf das Arbeitsverhältnis besteht. Wir sind in allen Fragen des Arbeitsrechts Ihr Begleiter.
Personenbeförderungsrecht
Konzessionsrecht
Taxi-, Mietwagenkonzessionen,
und Personen-Beförderungsschein.
Strafrecht- und Strafverfahrenrecht
Ausländer- und Asylrecht ▼
Ausländer- und Asylrecht ▲
Wir vertreten Ihre Interessen in asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren, sowohl gegenüber der Ausländerbehörde, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der Botschaft in Visa-Verfahren als auch vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Wir vertreten Sie gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, prüfen den in Ihrem Fall ergangenen Bescheid, falls erforderlich reichen wir in Ihrem Auftrag Klage beim Verwaltungsgericht ein und begleiten Sie im Rahmen der gerichtlichen Anhörung.
Auch im Falle eines drohenden Widerrufs durch das BAMF können wir Sie beraten und kompetent vertreten.
Wir prüfen für Sie, ob und inwieweit Sie eine Aufenthaltserlaubnis geltend machen können, z.B. zwecks Schulbesuch, Ausbildung, Berufsausübung oder zur Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit, zwecks Eheschließung, Familiennachzug oder Geltendmachung eines eigenständigen Aufenthaltsrechts z.B. nach erfolgter Trennung von Ihrem Ehepartner bzw. im Falle einer Scheidung. Ferner können wir Sie vertreten bei Beantragung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis, der sogenannten Niederlassungserlaubnis.
Insbesondere können wir klären, ob in Ihrem Fall sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wie Lebensunterhaltssicherung, ausreichender Wohnraum, erforderliche Sprachkenntnisse in Form der Sprachzertifikate A1, B1 oder C1, inwieweit Vorstrafen bzw. strafrechtliche Verurteilungen aufenthaltsrechtlich von Bedeutung sind, etc.
Des Weiteren können wir Sie auch im gesamten Verfahren vertreten, sollten Sie die Einbürgerung beantragen wollen.
Sollte eine Namensberichtigung, z.B. bei Abstammung aus dem Irak erforderlich werden, können wir Sie sowohl gegenüber dem zuständigen Standesamt und der Ausländerbehörde vertreten.
Ferner sind wir auch Ihr Ansprechpartner bei Vertretung in strafrechtlichen Verfahren, d.h. Verteidigung bei Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz, wie illegaler Einreise, illegalem Aufenthalt, entsprechenden Beihilfehandlungen etc.
Weiterhin können wir Sie vertreten im Falle einer ausländerrechtlichen Verwarnung oder Ausweisung, drohenden Abschiebung, auch aus der Haft heraus im Fall des § 456a StPO.
Bei Problemen im Zusammenhang mit der Beantragung eines Visums vertreten wir Ihre Interessen gegenüber der zuständigen Auslandsvertretung/Botschaft sowie gegenüber der hiesigen Ausländerbehörde, im Remonstrationsverfahren und gegenüber dem Verwaltungsgericht Berlin.
Schließlich sind wir für Sie Ansprechpartner im Falle eines bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbots nach erfolgter Ausweisung bzw. Abschiebung.
Wie nehmen uns für Sie Zeit, im Rahmen eines persönlichen Gesprächs den Sachverhalt aufzunehmen, nehmen in der Regel Akteneinsicht beim BAMF, der Ausländerbehörde oder dem Verwaltungsgericht und suchen auch das direkte Gespräch mit dem in Ihrem Fall zuständigen Ansprechpartner bei der Behörde. Sie erhalten von sämtlicher Korrespondenz Abschriften und werden jeweils über den aktuellen Verfahrensstand unterrichtet, sobald sich etwas Neues ergibt. Weiterhin stehen wir für Sie auch bei Rückfragen per Telefon oder Mail zur Verfügung.
Abwicklung von Großschäden
u.a. nach Schadenseintritt im Kranbetrieb
Bgm.-Grünzweig-Straße 67
67059 Ludwigshafen
Telefon:
0621 - 6 85 99 97-0
Telefax:
0621 - 6 85 99 97-9
24 Stunden
Notfall-Telefon:
0177-3103739
E-Mail: info@kanzlei-zill.de
www.kanzlei-zill.de
Bürozeiten:
Mo., Mi., und Fr.
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Di., und Do.
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Termine nach Vereinbarung
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